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Eine Kur (Polen) und wichtige Informationen dazu

Wer eine Kur (Polen) beantragen möchte, sollte einige wichtige Punkte vor Antragstellung beachten. Viele der ausgestellten Zertifikate bestätigen nur die Mindestleistungen der Kurhäuser.

Eine Kur (Polen) kann über verschiedene Reisekataloge ausgesucht und gebucht werden. Viele Reiseagenturen haben, in Kooperation mit Krankenkassen und Hotels, verschiedene Angebote ausgearbeitet. Bei den meisten Angeboten müssen die Kosten nicht vom Antragssteller vorgelegt werden, sondern die Kassen rechnen direkt mit den Hotels ab. Wer sich für eine Kur (Polen) entscheidet, sollte allerdings auf ausgestellte Zertifikate von Kurverbänden und Kassen achten. Man sollte stets genau durchlesen, wer dieses Zertifikat ausgestellt hat und unter welchen Bedingungen es ausgestellt wurde. Einige Zertifikate beurkunden nur die Mindestanforderungen, welche nicht alle Erwartungen von deutschen Kururlaubern erfüllen.

Sollte die Kureinrichtung von der jeweiligen Krankenkasse oder von einem anderen bundesweit wirkenden Verband untersucht worden sein, wird die Qualität auch den Ansprüchen deutscher Kururlauber genügen können. Bei fremden Prüfern oder Gütesiegeln sollte man die genauen Prüfkriterien hinterfragen. Eine polnische Kur kann eine Kompaktkur, eine Vorsorgekur oder eine Rehabilititationskur sein. Vor allen Dingen muss der Kurort von der Krankenkasse als solcher anerkannt und zugelassen sein. Zudem muss der Kurort nach der Heilwirkung bezüglich der betreffenden Beschwerden ausgesucht werden. Die Heilanzeigen müssen stets zu der ausgesuchten Kur (Polen) passen. Wurde diese bewilligt, kann der Kurnehmer Therapeuten und Ärzte frei wählen. Eine Rehabilitationskur dient zur Heilung und Erholung der Arbeitskraft. Einer Rehamaßnahme muss der Kostenträger zustimmen, nicht aber einer Anschlussheilbehandlung. Wer in Polen kuren möchte, muss seinem Kurarzt die gesundheitlichen Akten vorlegen. Nach Einsicht stellt dieser einen individuellen Therapieplan auf. Bei Aufbau dieses Plans werden die einzelnen gesundheitlichen Beschwerden beachtet.

Der Kuraufenthalt wird nur bei einem Mindestaufenthalt von zwei Wochen von der Krankenkasse übernommen. Damit die Kur überhaupt genehmigt wird, füllt der behandelnde Arzt einen Antrag aus, welcher an die Kasse weitergeleitet wird. Im Antrag müssen neben der Diagnose auch alle Einschränkungen des Patienten aufgeführt werden, denn auch Kopfschmerzen, stressbedingte Schlafstörungen und Muskelverspannungen durch eintönige Arbeitshaltungen und Schichtarbeitsfolgen können die Gesundheit beeinträchtigen. Sollte eine ambulante Vorsorgekur genehmigt worden sein, übernimmt die Krankenkasse insgesamt 90 Prozent der Kosten für die verordnete Kur.


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