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Die Besonderheiten von Immobilien als Wirtschaftsgüter.

Eine eigene Immobilie ist für viele Menschen ein erstrebenswertes Ziel. Zwar möchte nicht jeder auch unbedingt darin wohnen, doch eine Immobilie kann genauso gut als Geldanlage verwendet werden.

Der Kauf einer Immobilie erfolgt heute in der Regel über entsprechende Portale im Internet. Viele Anbieter halten Suchmaschinen bereit, in denen der Verkäufer seine Immobilie eintragen kann, sei es nun eine Wohnimmobilie, eine Sonderimmobilie oder auch eine Gewerbeimmobilie. Die Suche kann dann nach Kriterien wie Ort, Preis, Quadratmeterzahl oder Anzahl der Zimmer vorgenommen werden. Die Immobiliensuche wird einem so deutlich erleichtert und viele Verkäufer stellen zu ihren Angeboten umfangreiches Fotomaterial zur Verfügung, sodass die Begehung bereits am Computer beginnen kann.

Der Kauf einer Immobilie ist nicht mit dem Kauf anderer Wirtschaftsgüter zu vergleichen, da dieser Markt stark reguliert ist und auch die steuerlichen Implikationen kompliziert sein können. In der juristischen Terminologie gehört eine Immobilie zu den unbeweglichen Sachgütern, womit in diesem Zusammenhang Grundstücke und Bauwerke gemeint sind. Diese Einteilung hat Bedeutung für die gesetzlichen Bestimmungen, von denen die Immobilie betroffen ist, da hier andere Voraussetzungen gelten als bei beweglichen Gütern.

Bei der Eigentumsübertragung eines Grundstückes wird nämlich ein notariell beurkundeter Kaufvertrag vorausgesetzt, eine notariell beurkundete Einigung über den Eigentumsübergang und die Eintragung ins Grundbuch. Der Kauf einer Immobilie ist damit hinsichtlich der Transaktionskosten aufgrund der neuen Suchmöglichkeiten im Internet also günstiger geworden, die Rechtskosten aus der Arbeit des Notars sind aber immer noch erheblich. Die umfangreichen gesetzlichen Bestimmungen ergeben sich auch daraus, dass der Eigentümer einer Immobilie diese belasten darf, was wichtige ökonomische Folgen nach sich ziehen kann.

Häufig werden Immobilien nicht gekauft, um selbst darin zu wohnen, sondern zum Zwecke der Weitervermietung bzw. als Geldanlage. Bei solchen Investitionen ist die langfristige Wertentwicklung zu beachten und die Frage, wie sicher das Geld in ihr angelegt ist. Einer Immobilie wird als Geldanlage der grundsätzliche Vorteil zugesprochen, dass sie von einer möglichen Inflation kaum betroffen sein wird. Dieses ergibt sich aus dem Nutzungswert der Immobilie, da sie grundsätzlich dazu dienen kann, dass Menschen darin wohnen oder arbeiten. Dieser Wert einer Immobilie kann also durch eine Geldentwertung nicht verloren gehen.


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